Die würdige Bestattung der Toten ist bereits in der Bibel ein zentrales Thema. In Johannes 19, 41 wird beschrieben, wie Josef von Arimathäa den Leichnam Jesu vom Kreuz abnimmt und dafür sorgt, dass er in einem grünen Garten beigesetzt wird. Der Garten steht für das Erblühen, für die Schönheit und das Vergehen, das Platz schafft für den Wandel.
Unsere Gärten sind heute die Friedhöfe. Hier verkündigt die christliche Gemeinde in besonderer Weise die ihr von Jesus Christus gegebene Auferstehungshoffnung.
Die Friedhöfe sind nicht nur Orte des Erinnerns und der Trauer, sondern auch Orte der Hoffnung, der Begegnung, der Erholung und der Kultur. Heute sind die Möglichkeiten der Bestattung vielfältig. Im Folgenden präsentieren wir alle auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf angebotenen Bestattungsarten.
Erdwahlgrabstätten sind Gräber, die ein-, doppel-, oder mehrstellig vergeben werden können. Neben der Ruhefrist von 20 Jahren wird zusätzlich ein Nutzungsrecht eingeräumt, das verlängert werden kann. In einer Erdwahlgrabstätte können neben dem Sarg zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Erdreihengrabstätten sind Gräber, die nach der Grabreihe für die Dauer von 20 Jahren von der Friedhofsverwaltung vergeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist ausge-schlossen. Der Friedhofsträger kann nach Ablauf der Ruhefrist die Grabstätte beräumen.
Urnenwahlgräber sind Gräber, die auf unserem Friedhof nur mehrstellig vergeben werden. Neben der Ruhefrist von 20 Jahren wird zusätzlich ein Nutzungsrecht eingeräumt, das verlängert werden kann. Insgesamt ist eine Beisetzung von 4 Urnen in Urnenwahlgrabstätten möglich.
Urnengräber unter Bäumen sind eine Art der Urnenwahlgrabstätte, die keiner Pflege durch den Nutzungsberechtigten bedarf. Die Beisetzung von bis zu vier Urnen ist auch bei dieser Bestattungsart in einer Grabstätte möglich. Nach der Auswahl eines Baumes durch den Nutzungs-berechtigten wird die Urne unmittelbar neben diesen Baum beigesetzt. Den Namen des Verstorbenen erfasst die Friedhofsverwaltung auf einer Grabplatte, die am Bestattungsort erdbündig angebracht wird. Eine gärtnerische oder sonstige Gestaltung ist ausgeschlossen, um den Waldcharakter zu erhalten. Das Nutzungsrecht wird auch hier auf 20 Jahre vergeben, kann aber verlängert werden.
Urnenreihengrabstätte sind Gräber, die nach der Grabreihe für die Dauer von 20 Jahren von der Friedhofsverwaltung vergeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist ausge-schlossen. Der Friedhofsträger kann nach Ablauf der Ruhefrist die Grabstätte beräumen. Eine gärtnerische Gestaltung ist im Rahmen der Gestaltungsvorschriften zulässig.
In Urnengemeinschaftsgrabstätten werden mehrere Urnen auf einem Bestattungsfeld beigesetzt. Die Namen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbedatum werden an einer gemeinschaftlichen Stele angebracht. Das Grabfeld wird gärtnerisch einheitlich von den Friedhofs-mitarbeitern als Rasenfläche herge-richtet. Die Ablage von Schnittblumen oder Gebinden ist nur an den Namensstelen gestattet.